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Bestand Kanzlei Wilhelm Rosenzweig

Nicht alle Akten der ehemaligen Kanzlei Rosenzweig sind im Bestand des VGA enthalten. Dieser umfasst 165 Mappen in 30 Kartons und bietet neben den Prozessakten auch breitere Einblicke in die österreichische Geschichte. So findet sich zum Beispiel die Gründungsurkunde der Austria Presse Agentur (APA) vom 15. Juli 1946. Einer der Proponenten dieser Genossenschaft war der Chefredakteur der Arbeiter-Zeitung Oscar Pollak. 

Presserecht mit Schikanen

Ein Mensch oder eine juristische Person (z. B. Unternehmen oder Behörden) konnte (und kann) gegen wahrheitswidrige Berichterstattung vorgehen. Erst wurde ein Begehren auf Entgegnung gefordert. Unterblieb eine Veröffentlichung, folgte oft eine Klage. Geklagt wurde meist die oder der im Impressum genannte „für den Inhalt verantwortliche“ RedakteurIn. Dann klärte ein Prozess, ob und in welcher Form die Entgegnung zu veröffentlichen sei. Personen konnten auch wegen „Presse-Ehrenbeleidigung“ klagen, wenn ihnen z. B. eine Straftat oder unehrenhaftes Verhalten vorgeworfen wurde oder sie sich verspottet fühlten. Im letztgenannten Fall konnte eine Zeitung bereits beim bloßen Verdacht der Verspottung beschlagnahmt werden. Dies nützten kritisierte Politiker weidlich aus. So klagte der damalige Finanzminister Josef Klaus 1963 den verantwortlichen Redakteur der AZ wegen des Vorwurfs „vor Unwissenheit strotzende[r] Haltung“. Wurde ein Gerichtsurteil oder die Entscheidung einer Behörde kritisiert, klagte die Staatsanwaltschaft wegen „Beleidigung einer Behörde“.

 

Sieg für die Pressefreiheit

Ärgerlich waren auch die so genannten „Lasser’schen Artikel“, benannt nach dem Politiker Josef Lasser (1814–1879). Sie verboten öffentliche Mitteilungen über ein schwebendes Gerichtsverfahren. (RGBl. Nr. 8/1862, Staatsarchiv) und sollten so ein faires Verfahren ohne öffentliche Beeinflussung sicherstellen; sie führten jedoch in der Praxis zu vielen Verurteilungen der betroffenen JournalistInnen. Das betraf nicht nur Berichte über Gerichtsverfahren zu Politik oder Wirtschaft, sondern auch Mordprozesse, wenn aus bereits erschienenen Artikeln zitiert wurde. In einem Fall kämpfte Rosenzweig bis zum Obersten Gerichtshof und bekam Recht. „Ein Sieg der ,Weltpresse‘ über das veraltete Pressegesetz“, jubelte das SPÖ-nahe Blatt am 5. Mai 1953.

Daher hatten verantwortliche RedakteurInnen zahlreiche Vorstrafen. Dies änderte sich erst mit dem Mediengesetz 1981. Es bedeutete nicht nur das Aus für die „Verantwortlichen“ und deren Bestrafung, sondern auch für die die Möglichkeit zur sofortigen Beschlagnahme (Parlament 1981) und die Lasser‘schen Artikel (Staatsarchiv). 

Die Nachkriegszeit

In den Akten der frühen Jahre dominieren Streitigkeiten um ehemalige Parteilokale, Auseinandersetzungen mit der KPÖ, ihrem Organ Volksstimme und einzelnen Parteifunktionären sowie Berichte über Nationalsozialisten, NS-Verbrechen und Neonazis. Schon am 1. Juni 1945 wurde ein Haus in Kritzendorf bei Wien vom öffentlichen Verwalter an die Sozialistische Jugend, genauer an ihren Obmann Peter Strasser, vermietet. Der ursprüngliche Besitzer, ein NSDAP-Mitglied, war bei Kriegsende geflohen und wollte die unerwünschten Mieter durch zahlreiche Gerichtsverfahren loswerden. Auch um Kinos (Wien Lainz, Rabenhof) und Gasthäuser wurde prozessiert. 

Schon das erste dokumentierte Gerichtsverfahren gegen einen Artikel der Arbeiter-Zeitung, am 13. Jänner 1946, hatte die KPÖ zum Thema. Ein Bezirksvorsteher hatte Amtsgeschäfte in einem KPÖ-Lokal geführt, Personen vorgeladen und zum Eintritt in die Partei genötigt. Unter anderem wurden auch Berichte der Arbeiter-Zeitung über kommunistische „Aktionskomitees“, Geschäfte der USIA-Betriebe, fragwürdige Werbemethoden wie „Die KP verbreitet falsche Hunderter“ und Kritik an kommunistischen Bruderstaaten inkriminiert. Verfahren wegen Berichten über Verschleppungen durch die sowjetische Besatzungsmacht sind selten dokumentiert. Die meisten Berichte der „Zeitung, die sich was traut“ (Arbeiter-Zeitung-Werbeslogan) wurden wohl nicht vor einem österreichischen Gericht eingeklagt. Auch tatsächliche oder mutmaßliche NSDAP-Täter gingen gegen Presseberichte über ihre Vergangenheit mit Klagen vor. Hier gelang der Arbeiter-Zeitung öfter der Wahrheitsbeweis. 

Kampf um das Burgenland

Von 1945 bis 1946 war der SPÖ-Politiker Ludwig Leser (1890–1946) im östlichsten Bundesland Landeshauptmann. Zahlreiche Presseverfahren von 1947 bis 1955 gegen die Burgenländische Freiheit der SPÖ sowie Klagen der SPÖ Burgenland und ihrer Funktionäre gegen die gegnerischen Blätter Freies Burgenland (KPÖ), Burgenländisches Volksblatt (ÖVP) und andere zeugen von der Vehemenz, mit der sich die SPÖ im Land Gehör verschaffte – was ihr schließlich ab 1964 wieder den Landeshauptmann sicherte. 

Chronik der Skandale

Ein erheblicher Teil des Materials handelt von politischen oder wirtschaftlichen Affären. So wurden 1952 die „schwarzen Dollargeschäfte“ von Länderbank und Creditanstalt aufgedeckt. Die Unterschlagung von Geldern für den Marshallplan führte 1949 sogar zu einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Parlament 1949). Als Beispiele politischer Korruption finden sich weiters Namen wie Peter Krauland, Johann Haselgruber, Viktor Müllner, Franz Prinke und später Bela Rabelbauer oder die Wohnbau Ost (WBO). 

Politische Scharmützel

Anfang der 1960er Jahre nahm die Berichterstattung über Sprengstoffanschläge in Südtirol und die Verbindung der Täter zu neonazistischen Organisationen breiten Raum ein. Häufig klagte der einschlägig bekannte Dr. Norbert Burger. Gerichtsakten samt Unterlagen dazu füllen vier Mappen.

Öfters klagte auch Georg Prader. Er war Verteidigungsminister, Obmann des ÖAAB Niederösterreich und wurde von der SPÖ oft kritisiert.

Vor der Nationalratswahl 1970 schlug eine Äußerung Bruno Kreiskys vor ÖGB-Vertrauensleuten hohe Wellen: Er hatte Karl Pisa, den stellvertretenden Generalsekretär der ÖVP, einen „Mini-Goebbels“ genannt. Pisa ließ die AZ beschlagnahmen.

Die 1979 erschienene Broschüre der SPÖ „Gefahr von rechts“ enthielt unter anderem Informationen über Hans Pretterebner. Dieser ließ das Druckwerk beschlagnahmen. Darüber berichtete die Arbeiter-Zeitung; Pretterebner erwirkte auch deren Beschlagnahme. Einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde Pretterebner später (1987) durch sein Buch „Der Fall Lucona“.

Der Jurist und spätere ÖVP-Generalsekretär Michael Graff hatte in seiner Zeit als Rechtsanwaltsanwärter nur formal in der Finanzprokuratur, der Rechtsanwaltskanzlei der Republik, gearbeitet. Tatsächlich war er im Kabinett von Bundeskanzler Klaus tätig, wie der Präsident der Rechtsanwaltskammer Walter Schuppich herausfand und die AZ berichtete. Graff klagte, aber die Verfahren wurden nach Verhandlungen zwischen den Generalsekretären Karl Blecha und Graff eingestellt. 

Gespaltene Öffentlichkeit

In den Jahren 1984 und 1985 spaltete die publizistische und juristische Auseinandersetzung um das Kraftwerk Hainburg das Land. Wie die SPÖ befürwortete auch die Arbeiter-Zeitung energisch dessen Bau. Gegner waren die Kronen-Zeitung und ihr Herausgeber Hans Dichand sowie Günther Nenning, einer der Proponenten des Volksbegehrens zur Erhaltung der Hainburger Au als Naturschutzgebiet. Ihm wurde von der Arbeiter-Zeitung vorgeworfen, Geld von Dichand für das Volksbegehren kassiert zu haben. Besonders bitter für Nenning war, dass er trotz jahrzehntelanger Mitgliedschaft kurz darauf aus dem ÖGB ausgeschlossen wurde. 

AZ gegen Krone: Das ist Brutalität

Dies war nicht die erste Kontroverse zwischen Arbeiter-Zeitung und Kronen-Zeitung. „Wer Benya heißt, muss nicht ins Kittchen“, titelte die „Krone“ im Jahre 1964. Es handelte sich um einen Kleinkriminellen, der zufällig den gleichen Familiennamen wie der damalige Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes trug. Im Wahlkampf 1966 kritisierte die AZ die positive Berichterstattung der Kronen-Zeitung über den früheren Innenminister Olah als „Prostitution journalistischer Leistung“. Deren sämtliche Redakteure klagten und bekamen Recht. In Form eines Leserbriefes veröffentlichte die Kronen-Zeitung das gegen MigrantInnen gerichtete Hetzgedicht „Brief eines Gastarbeiters“, das zuvor in der rechtsextremen Aula erschienen war. Die Vorsitzende der Sektion Journalisten im ÖGB Eva Prager-Zitterbart verfasste einen Offenen Brief dagegen, die AZ berichtete. „Krone“-Herausgeber Hans Dichand forderte vom Gericht einen Widerruf der Behauptung, der Leserbrief sei fingiert und verlor den Prozess in zwei Instanzen. Auch der Kolumnist „Staberl“ Richard Nimmerrichter klagte öfter die AZ und wurde von ihr geklagt. Nimmerrichter hatte dereinst bei den SPÖ-Zeitungen Welt am Montag und Weltpresse gearbeitet (Nimmerrichter Wikipedia). 1989 beendete die Arbeiter-Zeitung ihr Erscheinen – nicht zuletzt wegen der erfolgreicheren Konkurrenz vom Boulevard.


Detailliertes Bestandverzeichnis: 165 Mappen in 30 Kartons (pdf)