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Biografie Wilhelm Rosenzweig
Ein Jurist mit Haltung
Biographisches und Persönliches ist den Akten nicht zu entnehmen, hier muss auf externe Quellen zurückgegriffen werden.
Geboren wurde Wilhelm Rosenzweig im damaligen Galizien in Monasterzyska (heute Monastyryska in der Ukraine). Als er sechs Jahre alt war, musste seine Familie nach Wien flüchten, weil Galizien zu Beginn des Ersten Weltkrieges von russischen Truppen besetzt wurde. In Wien besuchte er die Volks- und Mittelschule (Machacek 2002, S. 89). Früh schloss sich Rosenzweig der Vereinigung sozialistischer Mittelschüler an und begann 1927 mit dem Jusstudium an der Universität Wien (Rosenzweig 1986, S. 123). Sein Studium schloss er 1932 ab und wurde 1937 Verteidiger in Strafsachen (Machacek 2002, S. 89).
Emigration
1938 flüchtete Rosenzweig nach England. Dort schloss er sich mehreren Vereinigungen exilierter ÖsterreicherInnen an, u. a. dem Austrian Labour Club, dem Free Austrian Movement und dem London Bureau of the Austrian Socialists in Great Britain (Müller 1996). Dort verfasste er gemeinsam mit Karl Czernetz (1910–1978) und Oscar Pollak (1893–1963) das Büchlein Die zweite Republik Österreich. Dies stellte eine Kehrtwendung sozialdemokratischer Nachkriegskonzepte dar. Nach dem Ersten Weltkrieg und bis zur nationalsozialistischen Machtübernahme in Deutschland war die SDAP für die Vereinigung mit Deutschland eingetreten (Czernetz, Pollak, Rosenzweig 1944).
In der Broschüre Die zweite Republik Österreich schlug Rosenzweig den „Aufbau der demokratischen Selbstverwaltung (…)“ und die Rückkehr zur demokratischen Verfassung von 1929 und zu den Gesetzen der Republik vor dem 5. März 1933 [Ausschaltung des Parlaments, Anm.] vor (Rosenzweig 1944, S. 17f.). Breiten Raum nehmen „Entfaschisierung“ aller Lebensbereiche wie Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Bildungswesen, Medien und Kultur sowie Sicherungsmaßnahmen gegen Nazis und Faschisten ein (Rosenzweig 1944, S. 21f.).
Bereits vor den Novemberwahlen 1945 konnte Rosenzweig zusammen mit 17 anderen SozialistInnen aus England nach Österreich zurückkehren (Österreicher im Exil 1992), und am 3. Dezember ließ er sich in die Liste der Rechtsanwälte eintragen (Machacek 2002, S. 89). In seiner Kanzlei waren mehrere später bekannte Anwälte als Konzipienten tätig. Ab 1982 war Dr. Otto Dietrich Rosenzweigs Kanzleipartner. Bei Freunden und Berufskollegen war er nur als „Rowi“ bekannt (Machacek 2002, S. 91).
Schwerpunkt Wirtschaftsrecht
Zu einem erheblichen Teil umfasste Rosenzweigs anwaltliche Tätigkeit wirtschaftliche Fragen und Probleme. So erstattete er 1951 Strafanzeige gegen den Minister für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung Peter Krauland im Zuge des Prozesses um die Guggenbacher Papierfabrik. Krauland hatte bei Rückstellungen Gelder zur Parteienfinanzierung abgezweigt, wurde zwar verurteilt (SK 1973), kam aber dank des Amnestiegesetzes 1950 ohne Strafe davon (Krauland Wikipedia).
Vermutlich mit diesem Konflikt in Zusammenhang stehend erschien im September 1954 die anonyme Broschüre Die SPÖ und ihr Rosenzweig mit Schmähungen und offenem Antisemitismus: „Leute, die während der Zeit, in der sich Österreichs Schicksal entschied, im Ausland herumlungerten und uns bei den späteren Siegermächten als Kollaborateure denunzierten […], sind die letzten, die in Lebensfragen der Partei etwas mitzureden haben“. Dagegen klagten nicht nur Rosenzweig, sondern auch Dr. Oscar und Marianne Pollak sowie Karl Czernetz. Der für den Inhalt Verantwortliche musste jedem der Kläger 500 Schilling Buße zahlen, damals eine erhebliche Summe (AZ 1955).
Bei Rückstellungen vertrat Rosenzweig wohl NS-Opfer und deren Hinterbliebene. Beim Fall Lilli Brecher ist dies von der Österreichischen Historikerkommission dokumentiert (Melichar 2004). Seine Bedeutung für Österreichs Wirtschaft zeigt sich daran, dass er lange Jahre Mitglied in Aufsichtsräten (Österreichischen Länderbank, Alpine Montan, VOEST-Alpine (Machacek 2002, S. 89 f.) und entscheidend an der Gründung der Österreichischen Mineralölverwaltung beteiligt war (SK 1973).
Politik im Hintergrund
Nicht nur als Anwalt der SPÖ und ihrer Publikationen beeinflusste Rosenzweig ganz wesentlich die österreichische Politik. Anders als sein Berufskollege und Parteifreund Christian Broda (1916–1987) blieb er jedoch im Hintergrund. Von 1946 bis 1964 war Rosenzweig Geschäftsführender Obmann des Bundes Sozialistischer Akademiker (Rosenzweig 1986, S. 124). Dabei beklagte er, dass es dem BSA nicht gelang, „Monopol und Dünkel des CV" zu brechen (Rot bewegt). Neonazis bekämpfte er vor Gericht.
Im Fall Taras Borodajkewycz konnte er mit Hilfe der damaligen Studenten Ferdinand Lacina und Heinz Fischer den Wahrheitsbeweis für die antisemitischen Auslassungen des Universitätsprofessors erbringen (SK 1973, profil 2015). Rosenzweig vertrat auch Bruno Kreisky in dessen Zeit als Außenminister (Bruno Kreisky).
Der Verfassungsrichter
Schon im Jahre 1954 wurde Rosenzweig Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes, 1958 Verfassungsrichter. Dieses Amt übte er zwanzig Jahre – bis zum Erreichen des gesetzlichen Höchstalters – aus. Gleichzeitig blieb er Anwalt. Die Abgrenzung zwischen dem Gebot der parteipolitischen Unabhängigkeit einerseits und dem Engagement als Rechtanwalt andererseits war heikel. In der so genannten „Habsburg-Krise“ nahm er an einer Besprechung mit Justizminister Broda und Innenminister Olah (1910–2009) teil. Im Prozess gegen Franz Olah vertrat er den Österreichischen Gewerkschaftsbund (Mediathek 1969, SK 1973) und befragte dabei auch mögliche Zeugen. Beides führte zu parlamentarischen Anfragen der ÖVP (Parlament 1969).
Einen wesentlichen Beitrag leistete Rosenzweig bei der Einführung der Fristenlösung (Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruches innerhalb der ersten drei Monate). Die Salzburger Landesregierung ließ die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes prüfen. Der Verfassungsgerichtshof sah keinen Verstoß gegen die österreichische Bundesverfassung. Wilhelm Rosenzweig erläuterte dazu, dass es problematisch sei, aus der Verfassung objektive Werteinschätzungen abzuleiten, da damit „je nach persönlicher Einstellung alles bewiesen werden könne“ (Rosenzweig 1986, zitiert in: Krautgartner 2018, S. 34 ff.).
Ehrungen
Für seine Verdienste erhielt Wilhelm Rosenzweig 1977 das Große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und 1979 das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Wien (Wien Geschichte Wiki). Nach langer Krankheit verstarb er am 4. Mai 1992 (Machacek 2002, S. 91).
