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VGA-Gebührenordnung für die Archivnutzung


Die im VGA-Archiv liegenden Bestände stehen im alleinigen Eigentum des VGA. Die Benutzung dieser Bestände ist an die ausdrückliche Zustimmung des VGA gebunden. Eine vom VGA gewährte Erlaubnis, die Bestände einzusehen und in weiterer Folge zu nutzen, beinhaltet generell nicht die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte – diese Rechte (§§ 14 ff. UrhG) sind generell (und von einzelnen Ausnahmen abgesehen) von den Urheberberechtigten direkt einzuholen, soweit die einzelnen Werke nicht durch Ablauf der Schutzfrist gemeinfrei geworden sind. Der VGA haftet prinzipiell nicht für die von Nutzerinnen und Nutzern zu verantwortenden Urheberrechtsverletzungen, vielmehr haben die Nutzerinnen und Nutzer den VGA gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten; dies umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsvertretung.


1    Publikationen

1.1    Verwendung von Archivalien und Fotos zur Publikation in Printmedien (Büchern, Katalogen,    Zeitungen, Zeitschriften etc.) und Neuen Medien (CD-ROM, DVD etc.):

   
    Einmalige Nutzung pro Vorlage (Scan):


- bei Auflage der Publikation bis 10 000 Exemplare€ 30,00

- bei Auflage ab 10 000 Exemplare€ 90,00

- Verwendung als Titelbild+ 100%


    Mengenrabatt:
    -    ab 10 Vorlagen    - 25%
    -    ab 50 Vorlagen    - 50%

Bei Verwendung von Archivgut des VGA ist ein vollständiger Quellennachweis anzugeben:
    Verein für Geschichte der ArbeiterInnenbewegung, Wien
    oder
    VGA, Wien
Auf entsprechende urheberrechtlich korrekte Quellenhinweise ist zu achten.
Empfehlenswert im Sinne der Wiederauffindbarkeit ist die Nennung der Einzelsignaturen des betreffenden Dokuments.
Ein kostenloses Belegexemplar ist dem VGA zu überlassen.

1.2    Verwendung von Vorlagen zur Publikation im Internet:

    -    pro Vorlage        €  90,00
    Die Auflösung der Abbildung darf höchstens 72 dpi betragen.
Quellennachweis wie unter 1.1, zusätzlich ist die aktuelle Internetadresse des VGA anzugeben: http://www.vga.at.

2    Ausstellungen und Veranstaltungen

2.1    Verwendung von Originalobjekten

    Leihgebühr pro Original    €  60,00
Für vom VGA als besonders wertvoll erachtetes Archivgut gelten Gebühren nach Vereinbarung.
Bei Verleihung von Originalen für Ausstellungszwecke ist in jedem Fall ein Leihvertrag mit dem VGA abzuschließen. Die Kosten für Versicherung, Transport etc. sind vom Leihnehmer zu tragen.
Die Herstellung von Faksimiles vom Archivgut des VGA bedarf einer schriftlichen vertraglichen Vereinbarung und der ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsführung.

2.2    Verwendung von Vorlagen (Scans)

    -    pro Vorlage    €  30,00
    Diese Gebühr gilt auch für öffentliche Vorführungen.
    -    pro Vorlage für Dauerausstellung (ab Laufzeit von 1 Jahr)    €  90,00

Für die zusätzliche Verwendung im Ausstellungskatalog oder zur Bekanntmachung (und Bewerbung der Ausstellung in Presse, TV, Internet, Einladungen etc.) Pauschale pro Vorlage:        €  30,00


3    Fernseh- und Filmaufnahmen / Senderechte   

Eine Aufnahme + Senderechte für eine Ausstrahlung + eine Wiederholung:
       pro Bild € 100,00
Jede weitere Wiederholung: pro Bild € 50,00
Unbeschränkte Senderechte: pro Bild € 300,00

4    Reprokosten

4.1    Selbstkopien aus Büchern nach Rücksprache mit dem Archiv- und Bibliothekspersonal durch Bibliotheksbenutzer für den Eigenbedarf:

    1 Seite A4    €  0,20
    1 Seite A3    €  0,40

4.2    Kopien von historisch wertvollen Archivalien oder Publikationen wie Erstausgaben etc. nur durch das Archiv- und Bibliothekspersonal:

    1 Seite A4    €  0,40
    1 Seite A3    €  0,60

    Fotografieren ist nicht gestattet.

5    Rechercheaufträge

pro angefangener halber Stunde:  €  35,00.
Anfallende Reprokosten sind nicht inkludiert.

6    Gruppenführungen

im Vorwärts-Haus, Victor Adler-Gedenkraum:

€  3,00 pro Person, bis zu 20 Personen, nach Vereinbarung,


7    Saalmiete im Vorwärts-Haus

Für Veranstaltungen stellen wir den historischen Sitzungssaal und den Lesesaal zur Verfügung:  €  200,00 + €  100,00 für Betreuung